Bava Kamma 176

Kapitel 176

א אזל רב שמואל בר אבא קמיה דרבי ירמיה בר אבא אוקמיה בנכסי אזל ר' אבא אמרה למילתא קמיה דרב הושעיא אזל רב הושעיא אמרה קמיה דרב יהודה א"ל הכי אמר שמואל האשה שמכרה בנכסי מלוג בחיי בעלה ומתה הבעל מוציא מיד הלקוחות
1 ging R. Šemuél b. Abba zu R. Jirmeja b. Abba, und dieser setzte ihn in den Besitz des Vermögens. Da ging R. Abba und trug diese Sache R. Hoša͑ja vor, und darauf trug R. Hoša͑ja dies R. Jehuda vor. Da sprach dieser zu ihm: Folgendes sagte Šemuél: wenn eine Frau bei Lebzeiten ihres Mannes ihre Nießbrauchguter verkauft hat und gestorben ist, so kann der Ehemann sie den Käufern wegnehmen.
ב אמרוה קמיה דרבי ירמיה בר אבא אמר להו אנא מתניתא ידענא דתנן הכותב נכסיו לבנו לאחר מותו הבן אינו יכול למכור מפני שהן ברשות האב והאב אינו יכול למכור מפני שהן כתובין לבן מכר האב מכורים עד שימות מכר הבן אין לו ללוקח עד שימות האב
2 Als man dies R. Jirmeja b. Abba berichtete, erwiderte er: Ich kenne folgende Lehre: Wenn jemand seinem Sohne seine Güter für nach dem Tode verschrieben hat, so kann der Sohn nichts verkaufen, weil sie sich im Besitze des Vaters befinden, und der Vater ebenfalls nichts verkaufen, weil sie dem Sohne verschrieben sind. Verkauft der Vater, so ist der Verkauf bis zu seinem Tode gültig, verkauft der Sohn, so erhält der Käufer nichts, bis der Vater gestorben ist.
ג כי מיית אב מיהא אית ליה ללוקח ואע"ג דמת הבן בחיי אב דלא אתו לידי הבן
3 Sobald aber der Vater gestorben ist, erhält es der Käufer auch in dem Falle, wenn der Sohn bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, und sie somit in den Besitz des Sohnes überhaupt nicht gekommen sind.
ד כרבי שמעון בן לקיש דאמר לא שנא מת הבן בחיי האב דלא אתו לידיה דבן לא שנא מת האב בחיי הבן דאתו לידיה דבן קנה לוקח
4 Dies nach R. Šimo͑n b. Laqiš, welcher sagt, der Käufer habe sie geeignet, einerlei ob der Sohn bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, und sie somit in den Besitz des Sohnes nicht gekommen sind, oder der Vater bei Lebzeiten des Sohnes gestorben ist, und sie somit in den Besitz des Sohnes gekommen sind.
ה דאתמר מכר הבן בחיי האב ומת הבן בחיי האב רבי יוחנן אמר לא קנה לוקח ר"ל אמר קנה לוקח
5 Es wurde nämlich gelehrt: Wenn der Sohn bei Lebzeiten des Vaters verkauft hat und der Sohn bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, so hat, wie
ו ר"י אמר לא קנה לוקח אמר לך כי קתני מתני' מכר הבן. לא קנה לוקח עד שימות האב וכי מיית האב אית ליה ללוקח דלא מת הבן בחיי האב דאתו לידי הבן אבל מת הבן בחיי האב דלא אתו לידיה דבן כי מיית אב נמי לית ליה ללוקח
6 R. Joḥanan sagt, der Käufer es nicht geeignet, denn das, was die Mišna lehrt, wenn sie der Sohn verkauft hat, habe der Käufer es vor dem Tode des Vaters nicht geeignet, wohl aber habe er es geeignet, sobald der Vater stirbt, bezieht sich auf den Fall, wenn der Sohn nicht bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, sie also in den Besitz des Sohnes gekommen waren, wenn aber der Sohn bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, sie also nicht in den Besitz des Sohnes gekommen waren,
ז אלמא קא סבר קנין פירות כקנין הגוף דמי וכי זבין לאו דידיה זבין
7 eignet sie der Käufer auch nicht nach dem Tode des Vaters. Er ist demnach der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche dem Besitze des Kapitals, somit hat [der Sohn] beim Verkaufe nicht seines verkauft.
ח ר' שמעון בן לקיש אומר קנה לוקח כי קתני מתני' מכר הבן אין ללוקח עד שימות האב כי מיית אב מיהת אית ליה ללוקח לא שנא לא מת הבן בחיי האב דאתו לידיה דבן ולא שנא מת הבן בחיי האב דלא אתו לידיה דבן קנה לוקח
8 R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, der Käufer habe sie geeignet, denn das, was die Mišna lehrt, wenn der Sohn verkauft hat, habe der Käufer sie vor dem Tode des Vaters nicht geeignet, wohl aber habe er es geeignet, sobald der Vater gestorben ist, bezieht sich sowohl auf den Fall, wenn der Sohn bei Lebzeiten des Vaters nicht gestorben ist, sie also in den Besitz des Sohnes gekommen waren, als auch auf den Fall, wenn der Sohn bei Lebzeiten des Vaters gestorben ist, sie also nicht in den Besitz des Sohnes gekommen waren.
ט אלמא קסבר קנין פירות לאו כקנין הגוף דמי וכי קא זבין דידיה קא זבין
9 Er ist demnach der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche nicht dem Besitze des Kapitals, somit hat [der Sohn] beim Verkaufe seines verkauft.
י ואנן השתא בין ר' ירמיה בר אבא ובין רב יהודה כר' שמעון בן לקיש סבירא להו וקאמר ר' ירמיה בר אבא אי סלקא דעתך קנין פירות כקנין הגוף דמי כי מיית אב ומיית הבן בחיי האב אמאי אית ליה ללוקח כי קא זבין האי לאו דידיה קא זבין
10 Sowohl R. Jirmeja b. Abba als auch R. Jehuda ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Laqiš, und R. Jirmeja b. Abba sagte: wieso erhält sie der Käufer, wenn man sagen wollte, der Besitz der Früchte gleiche dem Besitze des Kapitals, sobald der Vater gestorben ist und der Sohn [bei seinen Lebzeiten] gestorben war, er hatte ja beim Verkaufe nicht seines verkauft!?
יא אלא לאו שמע מינה קנין פירות לאו כקנין הגוף דמי
11 Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß der Besitz der Früchte nicht dem Besitze des Kapitals gleiche.
יב אהדרוה לקמיה דרב יהודה אמר להו הכי אמר שמואל זו אינה דומה למשנתנו
12 Als man dies R. Jehuda erzählte, erwiderte er: Folgendes sagte Šemuél: dies gleicht nicht unserer Mišna. –
יג מאי טעמא אמר רב יוסף בשלמא אי תני איפכא הכותב נכסיו לאביו איכא למפשט מינה דקנין פירות לאו כקנין הגוף דמי
13 Wieso? R. Joseph erwiderte: Würde es umgekehrt geheißen haben: wenn jemand seine Güter seinem Vater verschreibt, so könnte man hieraus entnehmen, daß der Besitz der Früchte nicht dem Besitze des Kapitals gleiche,
יד אלא השתא דקתני הכותב נכסיו לבנו משום דראוי ליורשו הוא
14 da es aber heißt: wenn jemand seine Güter seinem Sohne verschreibt, so erfolgt dies nur aus dem Grunde, weil er bestimmt ist, ihn zu beerben.
טו אמר ליה אביי אטו ברא ירית אבא אבא לא ירית ברא אלא לאברוחינהו לנכסי מבריה קא אתי הכא נמי לאברוחינהו לנכסי מאחוה אתי
15 Abajje sprach zu ihm: Beerbt etwa nur ein Sohn seinen Vater, nicht aber ein Vater seinen Sohn!? Vielmehr tat er dies, nur um seine Söhne von seinen Gütern fern zu halten, ebenso tat es auch jener, nur um die Brüder von den Gütern fern zu halten. –
טז אלא מאי אינה דומה למשנתנו משום תקנת אושא דאמר רבי יוסי בר חנינא באושא התקינו האשה שמכרה בנכסי מלוג בחיי בעלה ומתה הבעל מוציא מיד הלקוחות
16 Was heißt demnach: dies gleicht nicht unserer Mišna? – Wegen der Verordnung von Uša. R. Jose b. Ḥanina sagte nämlich: in Uša ordneten sie an, daß, wenn eine Frau bei Lebzeiten ihres Ehemannes Nießbrauchgüter verkauft hat und darauf gestorben ist, der Ehemann sie den Käufern abnehmen könne.
יז אמר רב אידי בר אבין אף אנן נמי תנינא מעידים אנו באיש פלוני שגירש את אשתו ונתן כתובתה
17 R. Idi b. Abbin sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: [Sagten sie:] wir bekunden, daß jener sich von seiner Frau scheiden ließ und ihr ihre Morgengabe ausgezahlt hat,